Liebe Mitglieder,

in der Presse haben einige Sportvereine angekündigt, aufgrund des Corona-Lockdowns, das sie ihre Mitgliedsbeiträge zurück erstatten wollen.

Dazu kam ein Schreiben an alle Vereine vom Finanzamt Stadthagen. Darin steht, dass eine Rückerstattung generell nicht zulässig ist, da dadurch der Verein die Gemeinnützigkeit verlieren kann (Mitgliedsbeiträge sind zugewendete Mittel, die der Verein nur für gemeinnützige Zwecke verwenden darf).

In einzelnen Fällen kann man eine Ausnahme machen, die aber vom Vorstand beschlossen werden muss. Sollten Sie in eine finanzielle Notlage durch den Mitgliedsbeitrageinzug geraten, wenden Sie sich bitte an unseren Vorstand. Entweder per E-Mail Vorstand@tsvkrankenhagen.de oder telefonisch.

Der nächste Beitragseinzug wird in der ersten Märzwoche sein. Wir hoffen, dass wir spätestens nach den Osterferien wieder mit geregelten Sportangeboten anfangen dürfen. Eure Übungsleiter stehen in den Startlöchern und freuen sich auf euch.

 

Mit sportlich Grüßen

Vorstand TSV Krankenhagen

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